Der Generaldirektor/die Generaldirektorin ist für die Umsetzung der allgemeinen Politik des Vereins, für das Vereinsleben und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und untersteht dem Präsidenten/der Präsidentin. Er/sie leitet und koordiniert das Leitungsteam und das Team der Hauptgeschäftsstelle. Er/sie ist verantwortlich für die Sicherheit von Personen und Gütern sowie für die ordnungsgemäße Umsetzung der Beschlüsse der satzungsgemäßen Organe des Vereins.
Er/sie setzt die allgemeine soziale und medizinisch-soziale Arbeit des Verbands um und koordiniert die verschiedenen Aktivitäten.
Durchführung und Moderation von Studien und Forschungsarbeiten, die für die Entwicklung und den Ausbau der Vereinigung notwendig sind.
Den Leitungsgremien die Organisationsstruktur vorschlagen, die den Aufgaben der Vereinigung und ihrem Umfeld am besten entspricht.
Unterstützung des Vorsitzenden und Vertretung der Vereinigung in seiner Abwesenheit oder auf sein Mandat hin bei externen Einrichtungen im Rahmen der laufenden Verwaltung.
In beratender Funktion an den Sitzungen der leitenden Organe der Vereinigung teilnehmen und gemeinsam mit dem Vorsitzenden den Bericht an die Verwaltungsratsmitglieder (Vorstand und Verwaltungsrat) vorbereiten.
Verwaltung des Vereins
Leitung der technischen Instanzen der Vereinigung in Verbindung mit den Leitern und Direktoren der Einrichtungen.
Überwachung der Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Projekte und Maßnahmen der Einrichtungen und Sicherstellung ihrer Kohärenz.
Die Anwendung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen kontrollieren und die Sicherheit und den Schutz der Angestellten sowie der aufgenommenen Personen gewährleisten.
Umsetzung der im Vereinsprojekt und in der Geschäftsordnung festgelegten Personalpolitik und -verwaltung.
Auf die strikte Anwendung der Vorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht, Hygiene und Sicherheit achten.
Den Vorsitz des Betriebsrats übernehmen und die jährlichen Verhandlungen umsetzen sowie die Verpflichtungen gegenüber den Personalvertretungsorganen erfüllen.
Überwachung der Einhaltung der Regeln und Verfahren für die Personaleinstellung und die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen in Verbindung mit den Schulleitern und Abteilungsleitern.
Im Auftrag des Vorsitzenden des Verwaltungsrates die Haushalts- und Finanzverwaltung der Vereinigung übernehmen.
Sie sind für die Erhaltung und Pflege des Vermögens der Vereinigung verantwortlich und überwachen das vom Verwaltungsrat genehmigte Investitionsprogramm.
Sie haben eine allgemeine Hochschulausbildung und verfügen über mindestens zwei Jahre Erfahrung sowohl im privaten gemeinnützigen oder gewinnorientierten Bereich als auch im Bereich der Sozial- und Solidarwirtschaft (Leitung eines Unternehmens, eines Profitcenters, einer Gruppe von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen).