LVR-Klinik Köln
50667 Köln, DE

Gesundheits- und Krankenpfleger / Fachkrankenpflegekräfte für Psychiatrie (m/w/d)

Beschreibung

Gesundheits- und Krankenpfleger / Fachkrankenpflegekräfte für Psychiatrie (m/w/d) LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGER / -PFLEGERINNEN (M/W/D) / FACHKRANKENPFLEGEKRÄFTE FÜR PSYCHIATRIE (M/W/D) ABTL. FÜR PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE I UND II für die LVR-Klinik Köln, Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie I und II. Stelleninformationen Standort: Köln Befristung: unbefristet Arbeitszeit: Voll-/ oder Teilzeit Vergütung: P8 TVöD Kontaktinformationen Ansprechperson: Herr Frettlöhr/Frau Förster Telefon: 0221 8993-340 und /-332 Bewerbungsfrist: 31.12.2023 IHRE AUFGABEN Umsetzung aktueller Pflegekonzepte und Anwendung einer fachlich fundierten Pflegediagnostik nach NANDA-Systematik Mitgestaltung des Behandlungsprozesses als Teil eines multiprofessionellen Teams Bereitschaft zur Umsetzung des Bezugspflegesystems und der Pflegevisiten Engagement bei der Umsetzung recoveryorientierter Interventionen DIe Eingruppierung erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen in P8 oder P9 TVöD-K. IHR PROFIL Voraussetzung für die Besetzung: Staatliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in Wünschenswert sind: Ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Empathie und interkultureller Kompetenz, um die Patienten im jeweiligen Setting der Station zu versorgen (störungsspezifisch/offene oder geschützte Station) Bereitschaft zum Einsatz im Dreischichtsystem Erfahrungen in der psychiatrischen Krankenpflege Bereitschaft zur Förderung der Angehörigenarbeit Interesse an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen EDV-Grundkenntnisse (MS-Office: Word, Excel, Outlook) Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ist gemäß dem Masernschutzgesetz ein Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern (soweit Sie nicht vor 1971 geboren sind oder nachweislich nicht der gesetzlichen Impfpflicht unterliegen) vorzulegen. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dem Verfahren ausdrücklich einverstanden. Wir bieten Ihnen 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche Flexible Arbeitszeit Renten- und Lebensphasen Beratung Verschiedene Dienstplanmodelle Kantine Sicherer Arbeitsplatz Vielfältiges Aufgabengebiet Betriebsnahe Kita Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialberatung Kostenlose Grippeschutzimpfung Betriebliche Altersversorgung im Tarifbereich Freier Eintritt in die LVR-Museen Jahressonderzahlung zu Weihnachten Jährliche leistungsorientierte Einmalzahlung (LoB) Rabattaktionen für Mitarbeitende Tarifliche Bezahlung (TVöD) Vermögenswirksame Leistungen Vielfältige Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten Kostenlose Parkplätze Parkplätze WER WIR SIND Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke. Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.Mit insgesamt mehr als 5.900 stationären und tagesklinischen Behandlungs- und Betreuungsplätzen ist der LVR-Klinikverbund einer der größten Anbieter von Versorgungsleistungen für psychisch kranke Menschen in Deutschland. In unserem gemeindenah und bedürfnisorientiert ausgerichteten Klinikverbund werden jährlich etwa 60.000 Patient*innen behandelt. Die LVR-Klinik Köln ist ein modernes Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie gliedert sich in zwei Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie, eine Abteilung für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie, eine Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen, Psychiatrie und Psychotherapie, zwei Abteilungen für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie sowie eine Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotraumatologie. Der Versorgungsauftrag umfasst ca. 600.000 Kölner Bürgerinnen und Bürger. Der Klinik angegliedert ist das LVR-Institut für Versorgungsforschung. Die Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie I umfasst vier Stationen, zwei Tageskliniken und zwei Ambulanzen. Schwerpunkte liegen in der Behandlung von Psychosen, manischen Episoden oder schweren Persönlichkeitsstörungen sowie psychischen Störungen und akuten Krisen. Die fachliche Spezialisierung liegt in der Behandlung von Borderlinestörungen. Für stationär behandlungsbedürftige Patient*innen mit kleinem Kind (bis 1 Jahr) bieten wir eine Mutter-Kind-Einheit. Die Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie II umfasst sechs Stationen (davon zwei halboffene Aufnahmestationen), zwei Tageskliniken und einen großen Ambulanzbereich. Schwerpunkte liegen in der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit affektiven Störungen und mit Psychosen ohne und mit begleitender Suchtproblematik (Komorbidität). Mehr Informationen über die LVR-Klinik Köln sowie über den LVR finden Sie unter www.rk-koeln.lvr.de bzw. www.lvr.de. WIR HABEN IHR INTERESSE GEWECKT? Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei. Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kmk.org/zab. Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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